Gutachten Immobilien Hamburg Ertragswertverfahren

Ertragswertverfahren in Hamburg – Immobilienbewertung nach Ertragskraft

Das Ertragswertverfahren wird eingesetzt, um den Wert von renditeorientierten Immobilien zu ermitteln – also Objekten, die Erträge (Mieteinnahmen oder Pachten) generieren. Typische Beispiele sind Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien. Hier steht die Frage im Vordergrund: Welchen Kaufpreis ist ein Investor bereit zu zahlen, um die künftigen Erträge dieser Immobilie zu erhalten? Für Eigentümer, die etwa ein Mietshaus verkaufen möchten, ist dieser Ansatz zentral, wenn es darum geht, die Ertragskraft ihrer Immobilie bewerten zu lassen. Auch ein Immobilien Gutachten Hamburg für Anlageimmobilien basiert maßgeblich auf dem Ertragswertverfahren. Alternativ kommen das Sachwertverfahren oder das Vergleichswertverfahren zum Einsatz.

Vorgehensweise Ertragswertverfahren in Hamburg

Nach der aktuellen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) wird der Ertragswert einer Immobilie auf Basis der marktüblich erzielbaren Erträge berechnet. § 27 Abs. 1 ImmoWertV schreibt vor, dass dabei die langfristig am Markt erzielbaren Mieten zugrunde zu legen sind. Im Wesentlichen geht man im Ertragswertverfahren wie folgt vor:

  1. Rohertrag: Zunächst ermittelt man den Jahresrohertrag – das sind die Bruttomieteinnahmen einer Immobilie pro Jahr bei Vollvermietung.
  2. Bewirtschaftungskosten: Von diesen Einnahmen werden die laufenden Kosten abgezogen (z.B. für Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis). Übrig bleibt der Reinertrag pro Jahr, also die Nettoeinnahme.
  3. Bodenwertanteil: Da auch das Grundstück selbst einen Ertrag abwirft, wird gedanklich ein Teil des Reinertrags dem Boden zugerechnet. Dieser Anteil entspricht dem Bodenwert (aus der Bodenwertermittlung) multipliziert mit einem Zinssatz. Man kann sich das vorstellen als „Mietzins für das Grundstück“. Der verbleibende Ertragsanteil wird dem Gebäude zugeordnet (Gebäudereinertrag).
  4. Gebäudewert (Barwert): Der Gebäudereinertrag wird mit Hilfe des Liegenschaftszinssatzes und der Restnutzungsdauer in einen Kapitalwert umgerechnet. Hierfür wird ein Barwertfaktor verwendet, ähnlich einer Rentenrechnung. Einfacher ausgedrückt: Wie viel ist eine jährliche Netto-Miete von X Euro über die verbleibende Nutzungsdauer (zum Beispiel 30 Jahre) heute wert? Ein niedriger Liegenschaftszins führt zu einem hohen Faktor, ein hoher Zins zu einem niedrigeren Faktor.
  5. Ertragswert: Der Wert des Gebäudes (abgezinst aus den Erträgen) wird anschließend mit dem Bodenwert des Grundstücks addiert. So erhält man den vorläufigen Ertragswert der Immobilie. Laut § 27 Abs. 3 ImmoWertV entspricht dieser Wert i.d.R. bereits dem Marktwert, da die Parameter marktüblich gewählt wurden. Eventuell notwendige Korrekturen (z.B. besondere objektspezifische Merkmale) werden abschließend vorgenommen.

Die ImmoWertV kennt verschiedene Varianten des Ertragswertverfahrens (§ 27 Abs. 5). In der Praxis wird meist das allgemeine Ertragswertverfahren angewandt (nach § 28 ImmoWertV). Daneben gibt es ein vereinfachtes Verfahren – hierbei wird oft mit pauschalen Vervielfältigern gearbeitet – und ein periodisches Verfahren für Fälle mit ungleichmäßigen oder befristeten Erträgen. Für die meisten üblichen Immobilienbewertungen in Hamburg genügt das allgemeine Verfahren, da hier bereits alle wesentlichen Faktoren berücksichtigt werden.

Beispiel Ertragswertberechnung in Hamburg

Angenommen, es soll der Verkehrswert eines vermieteten Mehrfamilienhauses in Hamburg-Eimsbüttel ermittelt werden. Die Jahresnettokaltmiete beträgt 100.000 € (nach Abzug aller Bewirtschaftungskosten). Für Wohnimmobilien in sehr guten Lagen von Hamburg liegt der Liegenschaftszinssatz derzeit beispielsweise bei rund 3 %. Dieser niedrige Zinssatz spiegelt die hohe Nachfrage und die geringen Renditeerwartungen wider – Investoren geben sich also mit 3 % Rendite zufrieden. Bei 3 % entspricht der Vervielfältiger etwa 33,3 (≈ 1/0,03). Das bedeutet, ein jährlicher Reinertrag von 100.000 € kapitalisiert sich zu etwa 3,33 Mio. Euro. Liegt der Bodenwert des Grundstücks bei rund 2 Mio. Euro, so entfällt ein Teil des Ertrags auf den Boden. Dennoch würde in der Regel der Gesamtwert des Hauses um die Größenordnung von 5,3 Mio. € liegen. Verändert man die Parameter, ändern sich die Ergebnisse: In einfacheren Lagen Hamburgs mit z.B. 5 % Liegenschaftszins wäre der Ertragswert derselben Netto-Miete deutlich geringer. Das Beispiel zeigt, wie sensibel der Ertragswert auf Marktparameter reagiert.

Ein Immobilien Gutachten Hamburg im Ertragswertverfahren legt alle Annahmen offen. So kann ein Eigentümer nachvollziehen, wie seine Mieteinnahmen in einen Marktwert umgerechnet wurden. Für Kaufinteressenten ist der Ertragswert ebenfalls wichtig, um überhöhte Kaufpreise zu vermeiden.

Unterstützung durch den Sachverständigen

Die Berechnung des Ertragswerts erfordert genaue Kenntnisse der Mietmärkte und der geltenden Bewirtschaftungskosten sowie Erfahrung mit der Ableitung angemessener Liegenschaftszinssätze. Ein Immobilien-Sachverständiger Hamburg kann sicherstellen, dass realistische und aktuelle Marktdaten verwendet werden. Gerade in Hamburg, wo die Mietpreise und Renditen je nach Stadtteil stark variieren, ist fachkundige Hilfe wertvoll. Immobilie bewerten Hamburg – wir übernehmen das für Sie. Wir bieten professionelle Wertermittlungen und Gutachten nach dem Ertragswertverfahren, sodass Sie eine fundierte Grundlage für Entscheidungen rund um Ihre Renditeimmobilie erhalten.

Foto: elxeneize/istockphoto.com

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