Die Wohnfläche ist eine entscheidende Kennzahl bei Verkauf, Vermietung, Finanzierung, steuerlicher Bewertung oder der neuen Grundsteuer. Eine verlässliche Berechnung schützt vor rechtlichen Risiken, schafft Vertrauen bei Interessenten und sorgt für Transparenz gegenüber Behörden oder Banken.
Als zertifizierter Immobiliengutachter in Hamburg biete ich Ihnen die fachgerechte Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder DIN 277 – professionell, nachvollziehbar und schnell erstellt. Weitere Erläuterungen zur Ermittlung von Wohnflächen finden sich in unserem Blogbeitrag Wohnflächenberechnung – Was zählt wirklich zur Wohnfläche?
Warum eine korrekte Wohnflächenberechnung wichtig ist
Die angegebene Wohnfläche beeinflusst viele Entscheidungen rund um Ihre Immobilie:
- Verkauf: Der Quadratmeterpreis beim Verkauf einer Immobilie errechnet sich aus dem Gesamtpreis geteilt durch die Wohnfläche – schon kleine Abweichungen können große Preisunterschiede verursachen.
- Vermietung: Eine zu hoch angegebene Fläche kann Rückforderungsansprüche nach sich ziehen, eine zu gering ermittelte Fläche verschenkt Geld.
- Grundsteuerreform: Die Wohnfläche spielt bei der neuen Grundsteuerberechnung in diversen Bundesländern wie zum Beispiel Hamburg eine wesentliche Rolle.
- Versicherungen und Fördermittel: Auch hier zählt die korrekte Fläche als Bemessungsgrundlage.
- Erbschaften, Schenkungen oder Scheidungen: Eine objektiv ermittelte Wohnfläche kann Konflikte vermeiden.
Trotzdem sind viele Flächenangaben auf alten Plänen oder in Exposés veraltet, geschätzt oder nicht standardkonform berechnet.
WoFlV oder DIN 277? Ich berechne nach beiden Verfahren
Je nach Zweck der Berechnung gelten unterschiedliche Vorschriften. Ich biete Ihnen die Wohnflächenberechnung nach dem Verfahren, das Sie benötigen:
1. Wohnflächenverordnung (WoFlV) – der Regelfall
Die WoFlV ist in Deutschland die gesetzlich vorgeschriebene Methode zur Berechnung der Wohnfläche – vor allem bei Mietverhältnissen, Immobilienverkauf, staatlichen Förderungen und der neuen Grundsteuer.
Merkmale der WoFlV:
- Dachschrägen unter 1 m Raumhöhe: nicht anrechenbar
- Dachschrägen zwischen 1–2 m: 50 % anrechenbar
- Terrassen, Balkone, Loggien: 25–50 % je nach Nutzbarkeit
- Kellerräume, Heizungsräume: nicht anrechenbar
- Maßgeblich ist nur tatsächlich nutzbarer Wohnraum
2. DIN 277 – für gewerbliche oder planerische Zwecke
Die DIN 277 wird häufig bei Bauprojekten, Kostenberechnungen, Projektentwicklungen oder Flächenmanagement verwendet.
Unterschiede zur WoFlV:
- Keine Abzüge für Dachschrägen
- Auch Nutz- und Verkehrsflächen werden gesondert ausgewiesen
- Terrassen, Kellerräume etc. können vollständig berechnet werden
- Geeignet für Bauträger, gewerbliche Eigentümer oder Investoren
Welche Methode die richtige ist, klären wir gemeinsam – je nach Ziel und Adressat. Wenn Sie nicht sicher sind, berate ich Sie gern dazu.
Ihr Ablauf zur Wohnflächenberechnung
- Kontaktaufnahme
Sie sagen mir, für welchen Zweck Sie die Berechnung benötigen – z. B. Verkauf, Grundsteuer, Vermietung. - Unterlagen oder Vor-Ort-Termin
Ich werte vorhandene Pläne aus oder nehme direkt maßgenaues Aufmaß vor Ort in Hamburg und Umgebung. - Berechnung und Dokumentation
Sie erhalten eine klare, prüfbare Berechnung der Wohnfläche nach dem gewünschten Verfahren – auf Wunsch zusätzlich mit Erstellung von neuen Grundrissen. - Schnelle Lieferung als PDF
In der Regel innerhalb weniger Werktage – ideal zur Weitergabe an Makler, Notar, Bank oder das Finanzamt.
Ihre Vorteile bei mir als zertifiziertem Sachverständigem
- Rechtssichere Flächenberechnung nach WoFlV oder DIN 277
- Zuverlässig, schnell und transparent
- Persönlich betreut durch erfahrenen Sachverständigen
- Faires Festpreisangebot ab 299 € brutto, abhängig vom Objektumfang, ohne Versteckte Zusatzkosten
- Kombinierbar mit Grundriss, Bewertung oder weiteren Gutachten
Sie benötigen eine verlässliche Wohnflächenberechnung in Hamburg oder Umgebung? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt auf. Ich unterstütze Sie gern mit einem fachlich fundierten Ergebnis – verständlich dokumentiert und individuell auf Ihren Fall abgestimmt.
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