Willkommen bei Immobilien Gutachten Hamburg, Ihrem kompetenten Partner für Immobilienbewertung in Hamburg. Mit fundiertem Fachwissen, langjähriger Erfahrung und höchster Sorgfalt erstellen wir professionelle Gutachten für Ihre Immobilie. Ob für den Verkauf, die Finanzierung oder zur Absicherung – wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen.

Unsere Leidenschaft ist die objektive und transparente Immobilienbewertung. Als erfahrene Sachverständige stehen wir für Fachkompetenz, Verlässlichkeit und eine individuelle Beratung. Wir arbeiten unabhängig und neutral – für eine Bewertung, der Sie vertrauen können. Nehmen Sie jetzt direkt Kontakt zu uns auf.

ab 499 Euro

  • Objektbesichtigung vor Ort
  • Ermittlung Bodenwert des Grundstücks
  • Wertermittlung nach Ertragswert- und Vergleichswertverfahren
  • Erläuterung der Ergebnisse
  • Umfang ca. 10-12 Seiten
  • Bereits in 3-4 Werktagen fertiggestellt
  • Für Verkauf und Finanzierung geeignet

ab 1999 Euro

  • Objektbesichtigung vor Ort
  • Ermittlung Bodenwert des Grundstücks
  • Wertermittlung nach Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswertverfahren
  • Bewertung konform zu §194 BauGB und ImmoWertV
  • Umfang ca. 30-40 Seiten
  • Für gerichtliche und steuerliche Zwecke

ab 149 Euro

  • Berechnung des Werts von Wohnrechten oder Nießbrauch
  • Grundlage sind Objektangaben, Ist-/Vergleichsmieten und biografische Daten der Begünstigten
  • Für Verkauf und steuerliche Zwecke geeignet
  • Kann kurzfristig erstellt werden, Umfang 3 Seiten

ab 399 Euro

  • Bewertung der Restlebensdauer eines Gebäudes unter Berücksichtigung von Alter, Zustand und wirtschaftlicher Nutzung
  • Als Nachweis für Grundsteuer

ab 299 Euro

  • Aufmaß vor Ort
  • Erstellung Wohnflächenberechnung als PDF-Datei
  • Auf Basis Wohnflächen-VO oder DIN 277

ab 399 Euro

  • Aufmaß vor Ort
  • Erstellung Grundriss mit Plankopf als PDF-Datei im Format DIN/A3
  • Binnen 3-4 Werktagen fertig

Zwecke und Auftraggeber von Immobiliengutachten in Hamburg

Immobiliengutachten kommen in Hamburg in zahlreichen Situationen zum Einsatz. Sie schaffen Klarheit und Rechtssicherheit, wenn der Wert einer Immobilie für wichtige Entscheidungen oder Auseinandersetzungen bekannt sein muss. Klassische Beispiele sind der Verkauf oder Kauf einer Immobilie (zur Preisfindung), die Regelung eines Erbes (Ermittlung des Nachlasswerts) oder eine Scheidung (Aufteilung des gemeinsamen Immobilienvermögens). Darüber hinaus dienen Gutachten in verschiedenen gerichtlichen Streitfällen als neutrale Entscheidungsgrundlage – zum Beispiel bei Zwangsversteigerungen, bei Streitigkeiten über Baumängel oder zur Festlegung von Entschädigungen bei Enteignungen.

Immobilien Gutachter Hamburg Dr. Ingo Kohlschein

„Immobilien-Gutachten sind Vertrauenssache. Nur mit ausreichend Erfahrung und Fachkenntnis kann der Wert Ihrer Immobilie in Hamburg verlässlich bestimmt werden.“

Dr. Ingo Kohlschein, geprüfter Immobilien-Gutachter und Sachverständiger in Hamburg

In einer dynamischen Stadt wie Hamburg ist es besonders entscheidend, den aktuellen Marktwert einer Immobilie zu kennen. Ein qualifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung erstellt Gutachten objektiv nach anerkannten Standards, um den Wert von Grundstücken und Gebäuden transparent zu ermitteln.

Arten von Immobiliengutachten

Je nach Bewertungsanlass und Informationsbedarf stehen verschiedene Arten von Immobiliengutachten zur Verfügung. Ein Sachverständiger erstellt diese Gutachten nach den jeweils einschlägigen Vorgaben, etwa aus dem Baugesetzbuch (BauGB) oder der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Die folgenden vier Gutachtentypen werden in der Praxis in Hamburg besonders häufig angefragt:

1. Wertermittlung (Kurzversion)

Die Kurzversion einer Immobilienbewertung liefert eine kompakte, kosteneffiziente Einschätzung des Immobilienwerts – basierend auf standardisierten Verfahren der Wertermittlung. Sie enthält keine ausführlichen Begründungen oder Anlagen, bietet jedoch eine zuverlässige Indikation für den aktuellen Marktwert. Diese Form eignet sich insbesondere zur internen Orientierung, zur Vorbereitung von Verkaufsverhandlungen oder zur persönlichen Entscheidungsfindung bei An- oder Verkauf.

2. Wertermittlung (Vollversion)

Die Vollversion stellt ein ausführlich dokumentiertes Verkehrswertgutachten dar, das den Marktwert einer Immobilie gemäß § 194 BauGB rechtssicher ermittelt. Es umfasst die vollständige Darstellung des Bewertungsobjekts sowie eine nachvollziehbare Herleitung des Werts anhand anerkannter Methoden wie dem Sachwertverfahren, dem Ertragswertverfahren und dem Vergleichswertverfahren. Dazu kommen umfangreiche Anlagen wie zum Beispiel Lagepläne, Grundrisse, Fotodokumentationen und Grundbuchauszüge. Dieses Gutachten eignet sich für gerichtliche Verfahren, steuerliche Zwecke, Behördenvorgänge oder als belastbare Grundlage bei Erbschaften, Schenkungen und Vermögensauseinandersetzungen.

3. Gutachten zur Bewertung von Nießbrauch oder Wohnrecht

Bestehen dinglich gesicherte Rechte wie ein Nießbrauch oder Wohnrecht, beeinflusst dies den Wert einer Immobilie erheblich. In einem entsprechenden Gutachten wird der Wertabschlag berechnet, der sich durch die Nutzungseinschränkung ergibt. Dabei werden die voraussichtliche Dauer des Rechts, der Nutzungsumfang sowie demografische Daten (z. B. Lebenserwartung) berücksichtigt. Ein solches Gutachten ist vor allem bei Schenkungen, Verkäufen oder steuerlichen Bewertungen relevant, wenn der Eigentümer nicht uneingeschränkt über die Immobilie verfügen kann.

4. Gutachten zur reduzierten wirtschaftlichen Nutzungsdauer

Ein Gutachten zur reduzierten wirtschaftlichen Restnutzungsdauer kommt dann zum Einsatz, wenn Gebäude altersbedingt oder aufgrund baulicher Mängel ihre erwartbare Nutzungsdauer nicht mehr vollständig ausschöpfen können. Der Sachverständige beurteilt technische und funktionale Aspekte des Objekts, ermittelt den tatsächlichen Zustand und passt die Restnutzungsdauer entsprechend an. Diese Bewertung wird häufig bei Sanierungsobjekten, Altbauten oder im Rahmen von Investitionsentscheidungen oder zur Prüfung der neuen Grundsteuer verwendet.

Bewertungsmethoden: Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren

In Deutschland sind drei Hauptverfahren zur Immobilienbewertung gesetzlich anerkannt. Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) legt diese standardisierten Methoden fest: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Ein Sachverständiger in Hamburg wendet je nach Objektart und Zweck ein oder mehrere dieser Verfahren an, um den Wert der Immobilie nachvollziehbar zu ermitteln.

  • Vergleichswertverfahren: Der Wert der Immobilie wird durch Vergleich mit tatsächlich erzielten Verkaufspreisen ähnlicher Objekte ermittelt. Der Gutachter analysiert Kaufpreise von vergleichbaren Immobilien (in ähnlicher Lage, Größe, Ausstattung) und leitet daraus den Marktwert des Bewertungsobjekts ab. Unterschiede zwischen dem Objekt und den Vergleichsobjekten werden mittels Zu- oder Abschlägen berücksichtigt. Dieses Verfahren kommt insbesondere bei Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern in etablierten Wohnlagen oder unbebauten Grundstücken zum Einsatz, wenn ausreichend Vergleichsdaten vorliegen.
  • Ertragswertverfahren: Hier steht die Rendite der Immobilie im Vordergrund. Der Ertragswert wird aus den langfristig erzielbaren Mieteinnahmen bzw. Pachterträgen abgeleitet. Der Gutachter berechnet zunächst den Bodenwert und ermittelt dann den jährlichen Reinertrag des Gebäudes (die Netto-Mieteinnahmen abzüglich Bewirtschaftungskosten). Dieser Reinertrag wird mit einem Kapitalisierungszinsfaktor in einen Barwert umgerechnet, der den Ertragswert des Gebäudes darstellt. Zusammen mit dem Bodenwert ergibt sich so der gesamte Ertragswert der Immobilie. Das Ertragswertverfahren wird überwiegend bei renditeorientierten Immobilien angewandt – etwa Mehrfamilienhäusern oder Bürogebäuden –, wo die zu erwartenden Erträge maßgeblich für den Wert sind.
  • Sachwertverfahren: Dieses Verfahren ermittelt den Immobilienwert auf Basis der Substanz und der Herstellungskosten, losgelöst von kurzfristigen Marktschwankungen. Zunächst wird der Bodenwert des Grundstücks bestimmt. Anschließend berechnet der Sachverständige den Bauwert des Gebäudes (Wiederherstellungs- bzw. Wiederbeschaffungskosten für Bau und Außenanlagen) und zieht davon einen Abschlag für Alterswertminderung (bauliche Abnutzung sowie technische und wirtschaftliche Entwertung) ab. Bodenwert und bereinigter Gebäudewert werden zum vorläufigen Sachwert addiert. Gegebenenfalls erfolgt zuletzt noch eine Marktanpassung, um besondere Marktverhältnisse in Hamburg oder der Region zu berücksichtigen. Das Sachwertverfahren findet häufig Anwendung bei selbstgenutzten Wohnimmobilien (z. B. Ein- und Zweifamilienhäusern) sowie bei Spezialimmobilien, für die es kaum Vergleichsobjekte gibt.
Immobilien Gutachter Hamburg Begutachtung Heizung

Grundrisse und Wohnflächenberechnung – Grundlage für eine präzise Immobilienbewertung in Hamburg

Für eine sachgerechte und belastbare Immobilienbewertung sind vollständige, aktuelle Unterlagen zur Immobilie unerlässlich. Dazu gehören insbesondere aussagekräftige Grundrisse und eine korrekte Wohnflächenberechnung. Sie dienen als Grundlage für Anwendung der geeigneten Bewertungsmethode und sind maßgeblich für die Einschätzung von Marktwert, Nutzbarkeit und Ertragspotenzial einer Immobilie in Hamburg.

Ein Grundriss stellt die räumliche Struktur des Gebäudes dar. Er zeigt die Anordnung der Räume, deren Größenverhältnisse, die Erschließung (z. B. Treppen, Flure) sowie gegebenenfalls Balkone, Terrassen oder Nebenflächen. Auch für Kaufinteressenten, Mieter oder Finanzierungsinstitute ist ein aktueller Grundriss oft ein zentrales Entscheidungs- und Nachweisinstrument.

Die Wohnflächenberechnung quantifiziert die nutzbare Fläche eines Wohngebäudes gemäß der aktuell gültigen Berechnungsnorm – meist nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder, bei älteren Gebäuden, nach DIN 277. Die Angabe der Wohnfläche hat unmittelbare Auswirkungen auf den Immobilienwert, da dieser häufig auf den Quadratmeterpreis bezogen ermittelt wird. Fehlerhafte Flächenangaben können daher zu erheblichen Wertabweichungen führen.

Bei fehlenden oder veralteten Plänen bietet ein Sachverständiger die Neuerstellung von Grundrissen und Flächenberechnungen an. Grundlage hierfür ist ein Aufmaß vor Ort, bei dem sämtliche relevanten Räume und Bauteile systematisch vermessen werden. Anschließend erfolgt die zeichnerische Umsetzung in Form eines digitalen Grundrisses sowie die nachvollziehbare Flächenberechnung nach den einschlägigen Regelwerken.

Diese präzise Dokumentation schafft die Voraussetzung für eine fundierte Immobilienbewertung – sei es zur Ermittlung des Marktwerts Ihrer Immobilie, zur Vorlage bei Behörden oder im Zuge einer Finanzierung.

Foto: anyaberkut/istockphoto.com

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